Bei uns wird Service groß geschrieben. In der Nebensaison (Oktober bis April) stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen im Sekretariat zur Verfügung.
Dienstag und Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr
Samstag und Sonntag nur bei gutem Golfwetter
Auch wenn das Sekretariat nicht besetzt ist haben Sie die Möglichkeit auf unserem Golfplatz zu spielen. Sie entrichten Ihr Greenfee an einem dafür vorgesehen Service-Briefkasten. Tragen sich in ein Greenfee-Buch ein und entnehmen ein entsprechendes Bag-Tag.
Hinweis zu Versicherungsschäden
Wer fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (§ 823 Abs. 1 BGB).
Passt ein Golfer nicht richtig auf und sein Ball zerbeult z. B. einen PKW oder verursacht einen Personenschaden, dann haftet der Golfspieler für den entstandenen Schaden. In der Regel wird die private Haftpflichtversicherung des Golfers einspringen.
Nun gibt es Personen, die keine Haftpflichtversicherung haben. In so einem Fall ist es gut, dass der Golfclub Westheim e.V. dem Deutschen Golf Verband angeschlossen ist. Die Mitglieder des Golfclubs sind bei der Ausübung des Golfsports über den Deutschen Golf Verband haftpflichtversichert. Unser Golfclub ist Mitglied im Deutschen Golf Verband. In sofern sind die Mitglieder, die ohne eigenen Haftpflichtversichrungsschutz spielen, für die von ihnen verursachten Schäden versichert.